Fast jeder von uns ist Vertragspartner in einem Mietverhältnis - sei es als Mieter oder als Vermieter.
Die Weichen dafür, dass ein Mietverhältnis für beide Seiten möglichst reibungslos verläuft, werden bereits bei Abschluss des Mietvertrages gestellt. Wir beraten Sie gerne und helfen, vorhersehbare Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei säumigen Mietern übernehmen wir für Sie den gesamten Forderungs- und Räumungsprozess von der Kündigung bis zur Zwangsräumung und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie schnellstmöglich wieder in Ihren Besitz kommt.
Die Ordnungsgemäßheit der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist für beide Vertragsparteien von Bedeutung. Als Vermieter könnten Sie Fristen versäumen und so Ihren Nachforderungsanspruch verlieren. Als Mieter müssen Sie in der Lage sein zu übersehen, ob die von Ihnen geforderte Nachzahlung tatsächlich begründet ist. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
In Gewerbemietverhältnissen gelten andere Spielregeln als in Wohnraum-mietverhältnissen. Das ist vielen nicht bekannt. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und vetreten Sie.
GEIPEL Rechtsanwaltskanzlei
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