Für die knapp 800.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit etwa 9 Mio. Eigentumswohnungen ist das Wohnungseigentumsgesetz die rechtliche Grundlage für die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums. Bislang verhinderten Einstimmigkeitserfordernisse häufig die zeitgemäße Herrichtung des alternden Gebäudebestands. Das hat die Reform 2020 geändert. Dazu wurde der Gemeinschaft eine körperschaftlich orientierte Verfassung gegeben mit weiterer Konturierung des Willensbildungs- und des Vertretungsorgans. Die Reform ist zu begrüßen.
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